bonitätsgeprüfte Firmen für Bauen und Wohnen

Der Handwerkerbonus.

Junges Paar steht am Balkon eines modernen Waldhaues mit zahlreichen Laubbäumen und blickt freudig in die Zukunft.
© rh2010

Darum geht´s ...

18. Juli 2024

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich (Renovierungs- und Erhaltungsarbeiten, Erweiterung oder Neuschaffung des Wohn- und Lebensbereichs).

Für die Jahre 2024/25 stehen insgesamt 300 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung, um die Bauwirtschaft zu stärken und Anreize für die Beauftragung von Handwerksleistungen zu schaffen. 
Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gemeindepaket werden insgesamt 120 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinden richten mit diesem Geld für die leichtere Handhabe der ID-Austria eigene Registrierstellen oder Digital-Ansprechpartner ein. Damit vermeiden wir digitale Kluften und helfen den Bürgerinnen und Bürgern bei Behörden- und Amtswegen, die nur digital erledigbar sind.
(Quelle Bundeskanzleramt, Medieninformation 05. Juni 2024)

SO GEHT´S ...

Die Förderaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die einen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Österreich haben und an der gemeldeten Adresse Handwerkerleistungen durchführen lassen bzw. an dieser Adresse einen neuen / zusätzlichen Wohnsitz begründen wollen.

Es muss beachtet werden, dass pro Kalenderjahr jede Förderwerberin bzw. jeder Förderwerber maximal nur einen Förderantrag stellen kann, der jedoch mehrere Rechnungen umfassen darf.

Die eingereichten Fördersummen sind um ausgenutzte Kostenreduktionen (Skonto, Rabatte) zu reduzieren. Nur die bezahlten Arbeitsleistungen (exkl. Transport- od. Lieferkosten, Anfahrtskosten, Entsorgungsgebühren) können gefördert werden und müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit 20% der Arbeitskosten (netto / ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 € (2025: 1.500 €) zurückbekommen (alle Rechnungen sind unbedingt aufzubewahren).

Der Handwerkerbonus gilt auch rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1.3.2024 bis längstens 31.12.2025 und kann ab 15.07.2024 beantragt werden. 

© karepa
Elektriker arbeitet in einer Schalttafel mit einem Schraubenzieher an einem elektrischen Verbindungskabel und führt Elektroinstallationen aus.
© puhimec

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden nur Kosten für die reine Arbeitsleistung für Handwerkerleistungen von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich, die im Zeitraum 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 angefallen sind. Diese Kosten müssen auf der Rechnung separat ausgewiesen sein.

Dazu zählen beispielsweise:

  • die Erneuerung von Dächern
  • Spenglerarbeiten
  • Erneuerung von Fassaden
  • Austausch von Fenstern
  • Austausch von Bodenbelägen
  • Erneuerung von Wandtapeten
  • Malerarbeiten
  • Installationen (z.B. Elektroinstallationen, Sanitär, Heizung, Klima, usw.)
  • Tischlerarbeiten, die auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst werden und mit dem Gebäude fest verbunden sind (z.B. Einbaumöbel, Einbauküchen)
  • Arbeitsleistungen im Zuge der Neuanlage eines Wintergartens oder einer Terrassenüberdachung, Verglasungen einer Loggia, usw.
  • gepflasterte Flächen und Wege
  • Infrastruktureinbauten an der Adresse des Wohnobjekts
    (wie z.B. Versorgungsleitungen, Kanal, Brunnen u. dgl.)
  • Dach- oder Fassadenbegrünung, Gartengestaltung, Gartenarbeiten
  • Schaffung/Renovierung von Teichanlagen und Pools

Wie kann der Handwerkerbonus beantragt werden?

Förderungsansuchen können bei der Buchhaltungsagentur des Bundes als Abwicklungsstelle elektronisch auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at eingebracht werden.

Die Identitätsprüfung erfolgt über die ID Austria bzw. über das Hochladen eines amtlichen Lichtbildausweises (wie z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Eine höchstpersönliche Einreichung ist nicht notwendig, es ist also möglich, dass eine andere Person den Antrag im Namen des Leistungsempfängers einbringt.
Sie brauchen zudem einen Nachweis darüber, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B. Kontoauszug, Überweisungsbeleg)

Neben den persönlichen Angaben im Antragsformular benötigen Sie eine Schluss-Teilrechnung, die die Arbeitsleistung separat ausweist, den Ort der Leistungserbringung enthält und die Anforderungen nach dem Umsatzsteuergesetz erfüllt, d.h. es müssen Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Name und Anschrift des Kunden, Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Entgelt, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Steuersatz und Steuerbetrag bzw. der Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung und ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darauf ersichtlich sein.

 

Junge Mutter hebt Ihre kleine Tochter voller Freunde in der modern eingerichteten Altbauwohnung mit hohen Räumen und breiten Durchgangstüren in die Höhe und hat Spaß.
© Pixel-Shot

weitere Informationen.

Der Handwerkerbonus ist eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Buchhaltungsagentur des Bundes.

Für weitere Informationen:

Email: [email protected]

Telefonauskunft unter: +43 5050 6859 333

von Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
und Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr 

Weitere Infos auf www.handwerkerbonus.gv.at ...

Textquelle: www.handwerkerbonus.gv.at | www.handwerkerbonus.gv.at
Fotoquelle: Adobe Stock | stock.adobe.com


Für den Inhalt dieses Presseartikels ist ausschließlich der Anbieter der veröffentlichten Produkte bzw. Dienstleistungen verantwortlich, exclusive-bauen-wohnen.at übermimmt keine Haftung für falsche Angaben.

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