Treppe & Stiege
Stiegen und Treppen können zu den schönsten Konstruktionselementen in einem Haus gehören.
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Ob reich verziert oder einfach gedreht: Treppengeländer unterstreichen die Architektur eines Hauses und vermitteln eine gemütliche Wohnatmosphäre.
Schlanke Säulen und Sprossen passen bestens zu hohen, lichten Räumen, sie lassen Blicke auf den Verlauf der Treppe und die Architektur zu.
Das bei Treppengeländern bevorzugte Material ist Holz. Seine Oberflächentemperatur wird als besonders angenehm wahrgenommen. Glas ist seit Jahren ein begehrtes Material für Geländer. Unterschiedliche Glasfärbungen geben sowohl dem Aussenbereich als auch Geländer im Innenbereich einen modernen Touch. Für Geländer aus Nirosta spricht hingegen, dass Form und Muster kaum Grenzen gesetzt sind. Zwar wirkt das Material etwas kälter, dafür elegant und modern.
Aber auch Edelstahl ist beliebt. Neben seiner Beständigkeit besticht er auch mit seiner Optik. In Kombination mit anderen Materialien – wie etwa Holz – lassen sich besondere Effekte und eine vergleichbar weichere Anmutung erzielen. Geländer aus Acrylglas lassen sich speziell im modernen Treppenbau – als besondere Alternative – sowohl freitragend als auch gewendelt, mit oder ohne Handlauf, in effektvollem Design verarbeiten. Farbenfrohe Möglichkeiten bieten sich durch den Einsatz beschichteter Materialien.
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In Privathäusern gibt es keine gesetzliche Pflicht zum Anbringen eines Handlaufs. Es kann jedoch sehr von Vorteil bzw. sogar notwendig sein, wenn ältere oder gar pflegebedürftige Personen im Haushalt leben. Zusätzlich bieten Handläufe eine Gestaltungsmöglichkeit beim Design der Treppe.
Hier gilt die einfache Faustregel: zwischen den Geländerstäben darf unter keinen Umständen ein Kinderkopf hindurchpassen, weshalb der Maximalabstand von 12 Zentimetern einzuhalten ist. Hierbei ist es unabhängig, ob das Geländer aus Holz, Stahl oder Glaselementen besteht.
Treppengeländer können aus den unterschiedlichsten Materialen wie (Edel-)Stahl, Holz, Glaselementen, Blechen oder Holzwerkstoffen bestehen. Der Gestaltung sind hier, bis auf den Maximalabstand zwischen den Elementen von 12 Zentimetern, nahezu keine Grenzen gesetzt. Das Geländer kann ein wahrer Blickfang im Wohnraum sein.
Bei einer Absturzhöhe von weniger als 12 Metern ist eine Höhe von 100 Zentimetern beim Treppengeländer vorgeschrieben. Bei Innentreppen reicht es einen Handlauf auf 90 Zentimeter Höhe zu setzen. Gesetzlich ist ein Treppengeländer bei einer Treppe mit mehr als 3 Stufen vorgeschrieben.
Bei der Befestigung von Treppengeländern sollten keine Nylondübel verwendet werden, sondern entweder Schwerlastdübel oder Injektionsmörtel plus Gewindestange zum Einsatz kommen. Dadurch ist sicherer Halt gewährleistet.
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