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bonitätsgeprüfte Firmen für Bauen und Wohnen
Die erstmalige Einbringung des speziellen Bakterienschlamms kann bei Bedarf einfach mit einem Vakuumfass erfolgen.
Aufbau und Funktion:
Das häufigste und am besten bewährte Reinigungsverfahren ist das Belebtschlammverfahren oder die Belebungsanlage. Sie kann mit oder ohne Vorklärung ausgeführt werden, wobei bei Anlagen ohne Vorklärung die biologische Reinigung des Abwassers vollständig durchgeführt wird.
Als Aufstauanlage benötigt diese im Gegensatz zur Durchlaufanlage kein Nachklärbecken, da die einzelnen Reinigungsphasen zeitlich hintereinander ablaufen.
Anlagen ohne Vorklärung verarbeiten alle biologisch abbaubaren Stoffe direkt nach der Einleitung im Belebungsbecken. Die eingeblasene Luft wird über Belüftungseinrichtungen feinblasig in das Abwasser abgegeben und kann so von den Bakterien aufgenommen werden.
Der Überschussschlamm kann bei ausreichender Größe im Belebungsbecken zwischengespeichert werden. Bei Platzmangel ist ein externer Schlammspeicher vorzusehen. Bei Aufstauanlagen wird das gereinigte Abwasser zeitlich geregelt und ungleichmäßig abgegeben. Durchlaufanlagen geben das Abwasser gleichmäßig entsprechend der Zulaufmenge in den Ablauf ab. Betonbehälter sind befahrbar und mit einem Deckel zur Probennahme auch leicht zugänglich ausgeführt.
Die stromlose Variante einer Kleinkläranlage ist die Pflanzenkläranlage. Als Grobstoffabscheidung dient in der Regel eine 3-Kammer-Faulanlage, von der über einen Beschickungsschacht mittels Rohrventil der Bodenfilter (Pflanzenbeet) beschickt wird.
An den Wurzeln der Schilfpflanzen am Beet siedeln sich Bakterien an, die die Reinigung vornehmen und durch das Sickern durch Sand/Kiesschichten werden Schadstoffe so weit entfernt, dass die Einleitung in einen Vorfluter möglich wird.
Grundsätzlich ist ein Gewässer (Vorfluter) zur Einleitung von Vorteil, es ist allerdings auch möglich Versickerungen/Verrieselungen durchzuführen.
Kläranlagen benötigen stets eine wasserrechtliche Bewilligung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und werden von den Bundesländern und dem Bund unter bestimmten Bedingungen gefördert.
biologische Kleinkläranlagen