Energieausweis
Mit 1. Jänner 2008 ist für Neubauten das „Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG” in Kraft getreten.
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Die Bauvorschriften in Österreich sind eine komplizierte Rechtsmaterie und in jedem Bundesland in einem eigenen Landesgesetz geregelt. Neben den verschiedenen Verfahrensbestimmungen zur Erlangung einer Baubewilligung gibt es auch keine einheitlichen Begriffsbestimmungen.
So wird etwa der Begriff Nachbar in jedem Bundesland anders definiert, ebenso werden ihm ganz unterschiedliche Rechte eingeräumt. Uneinheitlich sind auch die technischen Vorgaben und Bestimmungen. Zumindest allgemeine Zielsetzungen lassen sich österreichweit ähnlich bis gleich lautend umschreiben.
Jedes Bauwerk muss in all seinen Teilen nach den Erfahrungen der Wissenschaften so ausgeführt werden, dass es den Erfordernissen der Sicherheit in Bezug auf Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Brandschutz, auf Wärme- und Schallschutz ebenso wie auf Einsparung von Energie entspricht. Auch der Schutz der Gesundheit, der Landschaft und die Bewahrung des Ortsbilds gehören zum roten Faden der länderspezifischen Bauordnungen.
Zur Umsetzung dieser Ziele hat jedes Bundesland eigene Vorschriften erlassen, die sich nach den speziellen Anforderungen im Laufe der Jahre entwickelt haben. Neben dem Baurecht im engeren Sinn,
nämlich den örtlichen sowie technischen Bauvorschriften, kommt oft eine Vielzahl gesonderter Rechtsvorschriften zur Anwendung – informieren Sie sich rechtzeitig vor Grundkauf und Hausbau.
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Generell gibt es keine Bauverordnung die in ganz Österreich gültig ist, denn jedes Bundesland ist in einem eigenen Landesgesetz geregelt. Zusätzlich gibt es zu den verschiedenen Verfahrensbestimmungen zur Erlangung einer Baubewilligung keine einheitlichen Begriffsbestimmungen.
Wichtig ist, dass jedes Bauwerk in all seinen Teilen nach den Erfahrungen der Wissenschaften so ausgeführt wird, dass es den Erfordernissen der Sicherheit in Bezug auf Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Brandschutz, auf Wärme- und Schallschutz, ebenso wie auf Einsparung von Energie entspricht. Aber auch der Schutz der Gesundheit, der Landschaft und die Bewahrung des Ortsbilds gehören zum roten Faden der länderspezifischen Bauordnungen.
Jedes Bundesland hat eigene Bauvorschriften erlassen, die sich nach den speziellen Anforderungen im Laufe der Jahre entwickelt haben, also neben dem Baurecht im engeren Sinn, nämlich den örtlichen sowie technischen Bauvorschriften, kommt oft eine Vielzahl gesonderter Rechtsvorschriften zur Anwendung, deswegen sollte ich mich rechtzeitig vor Grundkauf und Hausbau informieren.
Wenn ich ohne Baubewilligung baue gilt das als sogenannter Schwarzbau und ist illegal, aber auch bereits bewilligte Gebäude werden bei veränderter Bauausführung zu Schwarzbauten.
Die Prüfung der Baugenehmigung durch die Baubehörde sollte binnen 3 Monaten (beziehungsweise vier Monaten) nach Vorlage der Unterlagen abgeschlossen sein, allerdings kann bis zu diesem Zeitpunkt auch eine Untersagung erfolgen.
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