Ihre Schnittstelle zu bonitätsgeprüften Firmen für Bauen und Wohnen
bonitätsgeprüfte Firmen für Bauen und Wohnen
Die Bauvorschriften in Österreich sind eine komplizierte Rechtsmaterie und in jedem Bundesland in einem eigenen Landesgesetz geregelt. Neben den verschiedenen Verfahrensbestimmungen zur Erlangung einer Baubewilligung gibt es auch keine einheitlichen Begriffsbestimmungen.
So wird etwa der Begriff Nachbar in jedem Bundesland anders definiert, ebenso werden ihm ganz unterschiedliche Rechte eingeräumt. Uneinheitlich sind auch die technischen Vorgaben und Bestimmungen. Zumindest allgemeine Zielsetzungen lassen sich österreichweit ähnlich bis gleich lautend umschreiben.
Jedes Bauwerk muss in all seinen Teilen nach den Erfahrungen der Wissenschaften so ausgeführt werden, dass es den Erfordernissen der Sicherheit in Bezug auf Festigkeit, Dauerhaftigkeit und Brandschutz, auf Wärme- und Schallschutz ebenso wie auf Einsparung von Energie entspricht. Auch der Schutz der Gesundheit, der Landschaft und die Bewahrung des Ortsbilds gehören zum roten Faden der länderspezifischen Bauordnungen.
Zur Umsetzung dieser Ziele hat jedes Bundesland eigene Vorschriften erlassen, die sich nach den speziellen Anforderungen im Laufe der Jahre entwickelt haben. Neben dem Baurecht im engeren Sinn,
nämlich den örtlichen sowie technischen Bauvorschriften, kommt oft eine Vielzahl gesonderter Rechtsvorschriften zur Anwendung - informieren Sie sich rechtzeitig vor Grundkauf und Hausbau.
Bauverordnung