Förderungen Salzburg
im Überblick

Kaufförderung
Gefördert wird der Erwerb einer neu errichteten Wohnung (nicht älter als 3 Jahre) im Bundesland Salzburg. Der Verkäufer ist Bauträger und Grundeigentümer oder hat ein Baurecht über mind. 66 Jahre.
Mietkaufwohnungsförderung
Gefördert wird der Kauf einer geförderten Mietwohnung.
Der Verkäufer ist in der Regel eine gemeinnützige Bauvereinigung. Die Wohnung wird aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Anspruchs ins Eigentum erworben. Die Wohnung muss mindestens fünf Jahre und darfnicht älter als 20 Jahre sein.
Sanierungsförderung
Alten- und behindertengerechte Maßnahmen
sowie Personenlift: Alten- und behindertengerechte Ausstattung des Sanitärbereichs, Bedarfsorientierte behindertengerechte Ausstattung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, Nachträgliche Errichtung oder Umbau eines Personenaufzuges in Wohnhäusern mit drei oberirdischen Geschoßen.
Einrichtungsförderung im Eigentum
Gefördert wird die Errichtung von Wohnungen im Rahmen eines Baulandsicherungsmodells Wohnungen oder zusätzlichen Wohnräumen durch Nachverdichtung Bauernhäusern und Austraghäusern oder eine abgeschlossene Austragwohnung im Bauernhaus einer Wohnung auf unbebauten Grundstücken im Bundesland Salzburg.
Heizkostenzuschuss
Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen, werden Salzburgerinnen und Salzburger mit einem einmaligen Zuschuss von 250 Euro unterstützt. Die Antragsfrist läuft von 1. Jänner 2025 bis 30. September 2025.
Wohnbeihilfe
Mieterinnen und Mietern von geförderten Objekten, bei denen die Baukosten mit Wohnbauförderung finanziert wurden, kann eine allgemeine Wohnbeihilfe gewährt werden.
Errichtung von Miet(kauf)wohnungen
Gefördert wird die Errichtung von Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen im Bundesland Salzburg.
Online Förderrechner
Ob Sie für eine Förderung infrage kommen und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, können Sie mit Hilfe des Förderrechners herausfinden.
Infos &
Kontakt
Land Salzburg
Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
- Bundesstraße 4 & 6, 5071 Wals
- +43 662/8042-3000
- wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
- www.salzburg.gv.at/wohnen
Häufig gestellte Fragen
zu diesem Thema
zu diesem Thema
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Wie hoch ist die Förderung für den Hausbau in Salzburg?
Wie hoch die Förderung für einen privaten Hausbau im Bundesland Salzburg ist, hängt unter anderem vom Einkommen und den sozialen Verhältnissen des Förderwerbers ab. So werden z.B. junge Familien mit Kindern höher gefördert. Alle Förderungen, Finanzierungen und Zuschüsse finde ich übersichtlich mit Kontaktdaten und Links unter www.exclusive-bauen-wohnen.at/wohnbau-foerderungen/foerderungen-salzburg
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Wie hoch ist die Förderung für einen Neubau in Salzburg?
Wie hoch die Förderungen für einen Neubau eines Eigenheims im Bundesland Salzburg ausfallen, ist von Seiten des Landes genau geregelt und ist beispielsweise vom Einkommen oder der sozialen Verhältnisse abhängig. Auf www.exclusive-bauen-wohnen.at/wohnbau-foerderungen/foerderungen-salzburg finde ich rasch alle wichtigen Kontaktdaten und Links zum Thema "Förderungen für einen Neubau in Salzburg".
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Wie hoch ist die Förderung für eine Altbausanierung in Salzburg?
Wie hoch die Förderung für die Sanierung eines Altbaus im Bundesland Salzburg ist, hängt auch vom Einkommen und den sozialen Verhältnissen des Förderwerbers ab: Junge Familien mit Kindern werden demnach höher gefördert. Alle Förderungen, Finanzierungen und Zuschüsse finde ich übersichtlich mit Kontaktdaten und Links unter www.exclusive-bauen-wohnen.at/wohnbau-foerderungen/foerderungen-salzburg
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Welche Förderungen für Bauen und Wohnen gibt es in Salzburg?
Im Bundesland Salzburg werden für den Bereich Bauen und Wohnen folgende Förderungen, Finanzierungen und Zuschüsse angeboten, die ich auch übersichtlich auf www.exclusive-bauen-wohnen.at/wohnbau-foerderungen/foerderungen-salzburg finde!
- Kaufförderung
- Mietkaufwohnungsförderung
- Sanierungsförderung
- Einrichtungsförderung im Eigentum
- Heizkostenzuschuss
- Wohnbeihilfe
- Errichtung von Miet(kauf)wohnungen
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